Selbstständige sind in den meisten Berufen nicht rentenversicherungspflichtig – die Altersvorsorge ist komplett ihre Verantwortung. Glücklicherweise gibt es 2026 mehrere starke Optionen: Rürup-Rente mit Steuervorteilen, klassischer ETF-Sparplan oder freiwillige gesetzliche Rente.
Rürup-Rente (Basis-Rente)
Beiträge sind bis 27.566 € jährlich als Sonderausgaben absetzbar (Stand 2026, jährliche Steigerung). Bei einem Selbstständigen mit 80.000 € Gewinn und 40 % Grenzsteuersatz spart das bis zu 11.000 € Steuern pro Jahr. Nachteil: Auszahlung erst ab 67, immer als Rente (nicht als Einmalbetrag), Vererbung eingeschränkt.
ETF-Sparplan als Alternative
Volle Flexibilität: Sie können Sparraten anpassen, jederzeit auf das Kapital zugreifen und im Notfall auch komplett verkaufen. Im Vergleich zur Rürup-Rente keine Steuervorteile beim Einzahlen, dafür flexibler und einfach zu vererben.
Versorgungswerk und freiwillige GRV
Bestimmte Berufsgruppen (Ärzte, Anwälte, Architekten) sind über ihr Versorgungswerk pflichtversichert. Andere Selbstständige können sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Mindestbeitrag 2026 ca. 100 € monatlich – sinnvoll vor allem bei Bedarf an Erwerbsminderungsrente.
+ Vorteile
- ✓Rürup-Beiträge bis 27.566 € jährlich als Sonderausgaben absetzbar
- ✓Bis zu 11.000 € Steuerersparnis bei 40 % Grenzsteuersatz
- ✓Der ETF-Sparplan bleibt voll flexibel und vererbbar
- ✓Freiwillige gesetzliche Rente ab rund 100 € monatlich möglich
− Nachteile
- ×Keine Versicherungspflicht bedeutet auch keinen Arbeitgeberanteil
- ×Rürup zahlt frühestens ab 67 und ausschließlich als Rente
- ×15–25 % Sparquote sind nötig – bei schwankenden Einnahmen anspruchsvoll