In Deutschland gilt für Kryptowährungen: Werden sie nach Kauf länger als ein Jahr gehalten, sind Verkaufsgewinne steuerfrei. Bei kürzerer Haltefrist greift der persönliche Einkommensteuersatz – nicht die pauschale Abgeltungssteuer.
Die Einjahresfrist verstehen
Sie kaufen 1 BTC am 15. März 2025. Verkaufen Sie ihn nach dem 15. März 2026, ist der Gewinn komplett steuerfrei – unabhängig von der Höhe. Verkaufen Sie ihn am 10. März 2026, fällt der Gewinn unter den persönlichen Einkommensteuersatz (bis 45 % + Soli).
FIFO-Methode
Bei mehreren Käufen gilt die First-in-First-out-Methode: Die zuerst gekauften Coins werden als zuerst verkauft betrachtet. Wer regelmäßig kauft und manchmal verkauft, sollte sauber dokumentieren – im Zweifel mit einer Krypto-Steuer-Software wie CoinTracking, Blockpit oder Accointing.
Krypto-ETPs sind anders
Krypto-ETPs sind Wertpapiere und unterliegen der Abgeltungssteuer (25 % + Soli) – unabhängig von der Haltefrist. Wer langfristig BTC hält und steueroptimieren will, fährt mit direktem Coin-Kauf oft besser. Bei kurzfristigen Trades sind ETPs neutral bis vorteilhaft.