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Festgeld · 5 Min.

Festgeld besteuern 2026 – Abgeltungssteuer, Freibetrag, KAP

Wie Festgeldzinsen besteuert werden – und welche Freibeträge Sie unbedingt nutzen sollten.

Festgeldzinsen sind in Deutschland abgeltungssteuerpflichtig: 25 % Steuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Mit dem Sparer-Pauschbetrag bleiben pro Person 1.000 € Zinsen pro Jahr steuerfrei – richtig genutzt sparen Sie 200–300 € Steuer.

Wie hoch ist die Steuer?

Abgeltungssteuer: 25 % auf Zinsen, Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf die Abgeltungssteuer (also 1,375 % der Zinsen), Kirchensteuer: 8 % oder 9 % auf die Abgeltungssteuer. Gesamt: ca. 26–28 %. Auf 1.000 € Zinsen also rund 270 € Abzug.

Sparer-Pauschbetrag nutzen

Pro Person 1.000 € pro Jahr (Verheiratete: 2.000 €) sind durch den Sparer-Pauschbetrag von der Steuer befreit. Voraussetzung: Sie haben bei jeder Bank, an der Sie Zinsen erhalten, einen Freistellungsauftrag eingerichtet. Der Gesamtfreibetrag kann auf beliebig viele Banken aufgeteilt werden – maximal 1.000 € insgesamt.

EU-Festgeld in der Steuererklärung

Bei deutschen Banken läuft die Steuer automatisch ab. Bei EU-Banken (Klarna, CA Auto Bank etc.) wird die Steuer oft nicht einbehalten – Sie müssen die Zinsen dann in der Anlage KAP der Steuererklärung deklarieren. Plattformen wie WeltSparen übernehmen das automatisch.

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Häufig gestellte Fragen

Wie viel Festgeld bleibt steuerfrei? +

Bei 1.000 € Sparer-Pauschbetrag und 3 % Zinsen können Sie etwa 33.000 € Festgeld steuerfrei anlegen (1.000 € / 3 % = 33.333 €). Mit Verheirateten-Freibetrag steigt das auf knapp 67.000 €.

Was bedeutet Günstigerprüfung? +

Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 %, lohnt sich die Anlage KAP der Steuererklärung mit Antrag auf Günstigerprüfung. Das Finanzamt berechnet dann automatisch den günstigeren Tarif – Sie bekommen Steuern erstattet.

Muss ich EU-Festgeld in der Steuererklärung angeben? +

Ja, wenn die Bank keine deutsche Abgeltungssteuer einbehält. Das ist bei den meisten EU-Direktbanken der Fall (Ausnahme: WeltSparen).