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ETF-Sparplan · 5 Min.

ETF-Steuern 2026 – Abgeltungssteuer, Vorabpauschale, Freibetrag

ETF-Besteuerung wirkt komplex, ist aber bei deutschen Brokern weitgehend automatisiert. Was Sie trotzdem wissen sollten.

Auf ETF-Erträge (Dividenden und Kursgewinne) fallen in Deutschland 25 % Abgeltungssteuer plus Soli und ggf. Kirchensteuer an. Aktien-ETFs sind aber teilweise von der Steuer befreit (Teilfreistellung). Was Sie wirklich brauchen, ist ein Verständnis von Vorabpauschale und Freistellungsauftrag.

Teilfreistellung bei Aktien-ETFs

Bei Aktien-ETFs sind 30 % der Erträge steuerfrei (Teilfreistellung). Effektivsteuer: ca. 18 % statt 25 %. Das gilt für MSCI World, FTSE All-World und alle anderen reinen Aktien-ETFs. Bei Misch-ETFs ist die Teilfreistellung niedriger (15 %), bei Anleihen-ETFs gibt es keine Teilfreistellung.

Vorabpauschale verstehen

Auch wenn Sie ETF-Anteile nicht verkaufen, kann das Finanzamt jährlich eine Vorabpauschale erheben – eine fiktive Vorab-Steuer auf Wertzuwachs. Bei niedrigen Zinsen ist die Vorabpauschale gering oder null. In Zeiten höherer Zinsen kann sie spürbar werden – der Broker zieht sie automatisch vom Verrechnungskonto ab.

Freistellungsauftrag setzen

Bei jedem Broker einen Freistellungsauftrag eintragen – bis zu 1.000 € pro Person, 2.000 € bei Verheirateten. Verteilen Sie den Freibetrag auf alle Banken, an denen Sie Erträge erhalten. Ohne Freistellungsauftrag wird Steuer auch unter dem Freibetrag abgeführt und muss in der Steuererklärung zurückgefordert werden.

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die effektive ETF-Steuer? +

Bei Aktien-ETFs mit Teilfreistellung ca. 18 % – statt der nominellen 26 % bei voller Abgeltungssteuer plus Soli.

Muss ich ETF-Erträge in der Steuererklärung angeben? +

Bei deutschen Brokern in der Regel nein – die Steuer läuft automatisch ab. Bei ausländischen Brokern (Interactive Brokers, eToro) müssen Sie die Anlage KAP nutzen.

Was passiert bei Verlust? +

Verluste mindern künftige Steuerlast: Sie werden im Verlustverrechnungstopf des Brokers gespeichert und mit Gewinnen verrechnet. Eine Verlustbescheinigung ermöglicht die Verrechnung auch mit Verlusten bei anderen Brokern.