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Steuerprogramm · 5 Min.

Kapitalerträge in der Steuererklärung – Anlage KAP richtig nutzen

Die Anlage KAP wirkt kompliziert, ist aber bei den meisten Fällen einfach. Wann sie sich definitiv lohnt.

Die Anlage KAP behandelt Einkünfte aus Kapitalvermögen – Zinsen, Dividenden, Kursgewinne. Bei deutschen Brokern wird die Abgeltungssteuer automatisch abgeführt, in vielen Fällen müssen Sie nichts machen. Es gibt aber Situationen, in denen die KAP echte Steuerersparnisse bringt.

Wann ist die Anlage KAP Pflicht?

Bei Kapitalerträgen aus dem Ausland ohne deutsche Steuerabführung (z. B. Klarna Festgeld direkt, Interactive Brokers), bei Verlustverrechnung zwischen verschiedenen Brokern (Verlustbescheinigung holen und in der KAP eintragen), bei Streubesitz-Dividenden über 800 €, bei Kapitalerträgen aus Beteiligungen über 25 %.

Günstigerprüfung – wann lohnt sie sich?

Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 %, kann eine Günstigerprüfung sinnvoll sein. Sie beantragen sie in der Anlage KAP – das Finanzamt rechnet automatisch beide Varianten durch und nimmt die günstigere. Typischer Anwendungsfall: Studenten, Rentner mit niedrigem Einkommen, Personen in Elternzeit.

Verlustverrechnung

Verluste aus dem einen Broker lassen sich mit Gewinnen bei einem anderen Broker verrechnen – aber nur über die Steuererklärung. Dazu fordern Sie Ende des Steuerjahres beim Broker mit Verlust eine Verlustbescheinigung an und tragen den Betrag in der KAP ein. Aktien-Verluste verrechnen sich nur mit Aktien-Gewinnen, sonstige Wertpapier-Verluste mit allen Erträgen.

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Häufig gestellte Fragen

Brauche ich die KAP, wenn ich nur Trade Republic nutze? +

Nein, wenn alle Erträge unter dem Freistellungsauftrag bleiben oder die Abgeltungssteuer korrekt abgeführt wurde. Bei Verlustverrechnung mit anderen Brokern: ja.

Wo finde ich die Werte für die KAP? +

Im Jahressteuerbescheid (Steuerbescheinigung) Ihres Brokers. Dort stehen alle relevanten Zeilen-Positionen, die Sie in die KAP übertragen.

Kann ich die Günstigerprüfung jährlich neu beantragen? +

Ja. Jedes Jahr kann neu entschieden werden, ob die Günstigerprüfung beantragt wird – je nach aktueller Einkommenssituation.