Die Anlage KAP behandelt Einkünfte aus Kapitalvermögen – Zinsen, Dividenden, Kursgewinne. Bei deutschen Brokern wird die Abgeltungssteuer automatisch abgeführt, in vielen Fällen müssen Sie nichts machen. Es gibt aber Situationen, in denen die KAP echte Steuerersparnisse bringt.
Wann ist die Anlage KAP Pflicht?
Bei Kapitalerträgen aus dem Ausland ohne deutsche Steuerabführung (z. B. Klarna Festgeld direkt, Interactive Brokers), bei Verlustverrechnung zwischen verschiedenen Brokern (Verlustbescheinigung holen und in der KAP eintragen), bei Streubesitz-Dividenden über 800 €, bei Kapitalerträgen aus Beteiligungen über 25 %.
Günstigerprüfung – wann lohnt sie sich?
Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 %, kann eine Günstigerprüfung sinnvoll sein. Sie beantragen sie in der Anlage KAP – das Finanzamt rechnet automatisch beide Varianten durch und nimmt die günstigere. Typischer Anwendungsfall: Studenten, Rentner mit niedrigem Einkommen, Personen in Elternzeit.
Verlustverrechnung
Verluste aus dem einen Broker lassen sich mit Gewinnen bei einem anderen Broker verrechnen – aber nur über die Steuererklärung. Dazu fordern Sie Ende des Steuerjahres beim Broker mit Verlust eine Verlustbescheinigung an und tragen den Betrag in der KAP ein. Aktien-Verluste verrechnen sich nur mit Aktien-Gewinnen, sonstige Wertpapier-Verluste mit allen Erträgen.