Studenten haben einen besonderen steuerlichen Status: Auch bei null Einkommen lohnt die Steuererklärung – nicht für eine direkte Erstattung, sondern für den Verlustvortrag. Ausbildungskosten, Pendelpauschale und Werbungskosten lassen sich später mit dem ersten Berufseinkommen verrechnen.
Erst- oder Zweitstudium?
Bei einem Erststudium sind Kosten nur als Sonderausgaben bis 6.000 € pro Jahr abziehbar – ohne Verlustvortrag. Bei einem Zweitstudium oder Masterstudium nach abgeschlossener Berufsausbildung sind Kosten als Werbungskosten in voller Höhe abziehbar, der Verlustvortrag wirkt steuermindernd, sobald Einkommen entsteht.
Was lässt sich absetzen?
Studiengebühren, Lehrmaterial, Pendelkosten zur Uni (30 Cent/km Hin- und Rückfahrt), Auslandsaufenthalte für ERASMUS, Computer und Tablet, Internetkosten anteilig, Gebühren für Sprachkurse. Bei doppelter Haushaltsführung (Wohnsitz Eltern + WG am Studienort): zweite Miete plus Heimfahrten.
Software für Studenten
Taxfix App: ideal für einfache Studentenfälle, intuitive Frage-Antwort-Struktur. WISO Steuer Web/PC: deutlich umfassender, lohnt sich bei Werbungskosten-Optimierung. Elster: kostenlos, dafür ohne automatische Empfehlungen.
+ Vorteile
- ✓Der Verlustvortrag mindert die Steuer im ersten Berufsjahr
- ✓Abgabe bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich
- ✓Absetzbar sind Studiengebühren, Pendelkosten, Technik und ERASMUS
- ✓Taxfix führt per Frage-Antwort durch einfache Studentenfälle
− Nachteile
- ×Im Erststudium nur Sonderausgaben bis 6.000 € und ohne Verlustvortrag
- ×Der volle Werbungskostenabzug greift erst im Zweit- oder Masterstudium
- ×Das Geld kommt nicht sofort, sondern erst mit dem ersten Einkommen