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Girokonto · 6 Min.

P-Konto eröffnen – Pfändungsschutz und Freibetrag 2026

Das P-Konto schützt einen monatlichen Sockelbetrag vor Pfändung. Was Sie bei Umwandlung und Freibetrag wissen müssen.

Bei einer Kontopfändung droht der Verlust der gesamten Liquidität – inklusive Miete, Lebensmittelgeld und Strom. Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) sichert einen monatlichen Sockelbetrag und macht damit das Konto auch in der Krise nutzbar.

Wie funktioniert das P-Konto?

Jedes normale Girokonto lässt sich auf Antrag bei der Bank in ein P-Konto umwandeln – die Bank ist gesetzlich verpflichtet, dem Antrag innerhalb von vier Geschäftstagen zu folgen. Der gesetzliche Grundfreibetrag liegt 2026 bei rund 1.500 € pro Monat und wird automatisch vor Pfändungszugriff geschützt.

Freibetrag erhöhen

Mit Familie steigt der Freibetrag deutlich: pro Unterhaltsberechtigtem zwischen 400 € und 600 € zusätzlich. Sozialleistungen wie Kindergeld sind in voller Höhe geschützt. Den höheren Freibetrag bescheinigt die Schuldnerberatung, das Amtsgericht oder ein Rechtsanwalt – die Bank muss diese P-Konto-Bescheinigung anerkennen.

Welche Banken führen das P-Konto kostenlos?

Per Gesetz darf das P-Konto nicht teurer sein als ein normales Girokonto bei derselben Bank. Trotzdem verlangen viele Filialbanken Zusatzgebühren – Direktbanken wie DKB, comdirect oder ING führen das P-Konto in der Regel kostenfrei. Wer aktuell ein teures P-Konto hat, kann durch einen Wechsel oft 100–200 € pro Jahr sparen.

Wieder zurück zum normalen Konto

Sobald die Pfändung aufgehoben ist oder durch Insolvenzbefreiung erlischt, lässt sich das P-Konto wieder in ein reguläres Girokonto umwandeln. Die Umwandlung muss schriftlich beantragt werden und kann zwei bis vier Wochen dauern.

+ Vorteile

  • Sicherung von ca. 1.500 € pro Monat vor Pfändung
  • Erhöhung um Freibeträge für Familie und Sozialleistungen
  • Anspruch auf Umwandlung gesetzlich garantiert
  • Bei Direktbanken meist kostenlos

− Nachteile

  • ×Kein Dispositionskredit, keine Überziehung möglich
  • ×Aufstockung erfordert formelle Bescheinigung
  • ×Filialbanken verlangen teils erhöhte Gebühren
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Häufig gestellte Fragen

Wer kann ein P-Konto eröffnen? +

Jede natürliche Person in Deutschland kann sein bestehendes Girokonto auf Antrag in ein P-Konto umwandeln. Voraussetzung ist nicht die laufende Pfändung – Sie können das P-Konto auch präventiv beantragen.

Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag 2026? +

Der monatliche Grundfreibetrag liegt 2026 bei etwa 1.500 € (jährliche Anpassung). Für jeden Unterhaltsberechtigten kommen 400–600 € hinzu, voll geschützt sind außerdem Sozialleistungen wie Kindergeld.

Kann ich das P-Konto bei jeder Bank eröffnen? +

Ja. Per Gesetz muss jede in Deutschland tätige Bank das P-Konto anbieten – auch Direktbanken. Die Konditionen dürfen nicht teurer sein als beim normalen Girokonto desselben Anbieters.