Seit 2016 hat jede in Deutschland gemeldete Person einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto – auch bei negativer Schufa, ohne Wohnsitz oder im Insolvenzverfahren. Banken dürfen die Eröffnung in den meisten Fällen nicht ablehnen.
Was ist ein Basiskonto?
Ein Basiskonto ist ein vollwertiges Girokonto auf Guthabenbasis: Sie können Überweisungen senden und empfangen, eine Karte nutzen und Bargeld abheben – aber keinen Dispositionskredit beanspruchen. Eingeräumte Überziehungen sind ausgeschlossen, was es zur Lösung für Schuldner und Personen mit negativer Schufa macht.
Welche Banken müssen Sie aufnehmen?
Jede in Deutschland tätige Bank ist gesetzlich verpflichtet, ein Basiskonto anzubieten. Die Gebühren liegen meist zwischen 4 € und 12 € im Monat – Direktbanken sind dabei oft günstiger. Eine Ablehnung ist nur in eng definierten Ausnahmefällen erlaubt (zum Beispiel Geldwäscheverdacht).
Direktbanken als Alternative
Einige Direktbanken eröffnen das Konto trotz negativer Schufa ohne Umweg über das Basiskonto – mit identischen Konditionen wie für Neukunden ohne Eintrag. Das funktioniert vor allem dann, wenn die Schufa-Probleme im moderaten Bereich liegen und kein gerichtliches Inkassoverfahren läuft.
Schufa parallel bereinigen
Unabhängig von der Kontowahl lohnt sich der Blick in die Schufa-Selbstauskunft (kostenlos einmal pro Jahr). Bis zu einem Viertel aller Einträge sind fehlerhaft oder veraltet – falsche Einträge lassen sich auf Antrag entfernen, was den Score schnell verbessert.